Andromeda

Rotmanka

Standort

Standort
Rotmanka
Fläche
27,69 - 128,81 m²
Räume
1 - 4

Einzelheiten

Gebäude 1, Gebäude 2, Gebäude 3, Gebäude 5, Gebäude 6, Gebäude 4, Gebäude 7:
Bereit

Eigenschaften

Anteil am Weg :
1 230,00 zł brutto
Lagerraum (B6 - B7):
3 000,00 zł brutto/m²
Abstellräume (B7):
3 200,00 zł brutto/m²
Tiefgaragenstellplätze:
35 000,00 zł brutto

Lernen Sie das Angebot kennen

Kontaktieren Sie unsere Verkaufsberater.

Die Investition befindet sich in der Bajka Str. in Rotmanka, neben Pruszcz Gdański.

In einer ruhigen Ecke, umgeben von Grünflächen, entsteht die intime Wohnsiedlung Andromeda.

Die Idee, die den Bauträger in jeder Phase der Investition – vom Entwurf bis zur Fertigstellung – begleitet, besteht darin, Modernität, Eleganz, Natur und Nutzungskomfort zu vereinen. Das letztgenannte Merkmal ist besonders wichtig: Das Anwesen wurde unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und des Komforts seiner zukünftigen Bewohner gebaut. Andromeda ist eine ideale Wahl für Menschen, die sowohl unbeschwerte Erholung inmitten der Natur als auch aktives Zeitverbringen mögen, aber auch für Menschen, die einen hohen Lebensstandard schätzen.

Der passende Name des Anwesens ist inspiriert von der Nähe zum Sternenhimmel und zur Natur. Andromeda ist ein besonderes Sternbild am Nordhimmel, das in Polen vom Sommer bis zum Winter beobachtet werden kann. Wochenendspaziergänge im Wald und Familienaktivitäten im Freien im nahegelegenen Lavendelfeld werden ein wahres Vergnügen sein.

Die Wohnsiedlung Andromeda wurde unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kundenerwartungen konzipiert.

Investition

Die Gebäude wurden mit Liebe zum Detail und höchster Verarbeitungsqualität entworfen.

In der ersten Etappe der Investition werden 3 Gebäude (B1, B2, B3) gebaut. Darin entstehen 114 Räumlichkeiten – vom Studio bis zur 4-Zimmer-Wohnung – mit einer Nutzfläche zwischen 30 und 76 m². In der zweiten Etappe entsteht das Gebäude B5 mit 32 Wohnungen von 2 bis 4 Zimmern – die Fläche der Wohnungen beträgt 30 m² bis 77 m².

Die Gebäude werden mit geräuscharmen Aufzügen, automatisch regulierter mechanischer Belüftung, oberirdischen und unterirdischen Parkplätzen sowie Lagerräumen ausgestattet, die sich hervorragend zur Aufbewahrung von Werkzeugen, Sportgeräten und anderen Gegenständen eignen. Ein zusätzlicher Vorteil werden Spielplätze sein, die den jüngsten Bewohnern viel Spaß bereiten werden.

Die weiße Fassade passt perfekt zur Ziegelverkleidung und der umgebenden Begrünung. Auch die Balkone mit glasgefüllten Balustraden sehen beeindruckend aus.

Wohnungen

Die Wohnungsentwürfe zeichnen sich durch eine funktionale Raumaufteilung aus.

Der offene Tagesbereich, zu dem ein Wohnzimmer mit Küchenzeile gehört, ist vom Schlafbereich getrennt. Zahlreiche Verglasungen bringen viel natürliches Licht in den Innenraum und sorgen so für seinen hellen, feinen und großzügigen Charakter. Die verwendeten Lösungen gewährleisten Intimität, Ergonomie und Komfort im Alltag der Haushaltsmitglieder.

Die Neuinvestition des Entwicklers Activa ist eine sichere Wahl und ein Garant für hochwertige Verarbeitung. Es ist auch das Augenmerk auf die Verwendung bewährter architektonischer Lösungen, die den höchstmöglichen Komfort der angebotenen Wohnungen gewährleisten. Das Andromeda-Anwesen erreicht mit seiner Schönheit und Funktionalität die Sterne.

Hoher Standard der Wohnungen

  • Funktionale Anordnung der Räume
  • Trennwände aus Ziegeln
  • Glasgefüllte Balkongeländer
  • Automatisch einstellbare mechanische Belüftung
  • Verputzte und weiß gestrichene Wände und Decken
  • Einbruchhemmende Tür zu jeder Wohnung
  • Innenfensterbänke aus Granit

Attraktive Gemeinschaftsbereiche

  • Leise Aufzüge
  • Tiefgaragenstellplätze
  • Parkplatz am Boden
  • Speicherzellen
  • Geräumige Treppenhäuser
  • Spielplätze für die jüngsten Bewohner

Lernen Sie das Angebot kennen

Kontaktieren Sie unsere Verkaufsberater.

  +48 58 691 09 80

  +48 512 413 380

 

Sehen Sie sich das Angebot an Räumlichkeiten an

Dieses Angebot hat informativen Charakter und stellt kein Angebot im Sinne von Art. 66 Par. des Zivilgesetzbuches und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften.